Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / EU-Dienstleistungsrichtlinie
Zuständige Mitarbeiter
Herr Pawel Wilms
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.06Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die wirtschaftliche Integration Europas hat die EU zu einem der führenden Wirtschaftsräume werden lassen. Doch gerade das beachtliche Potenzial des Dienstleistungssektors für Wachstum und Beschäftigung konnte bislang nicht ausgeschöpft werden.
Hierzu dient die neue Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/123/EG), die von den Mitgliedstaaten nun bis Ende 2009 umzusetzen ist. Informieren Sie sich hier über die Richtlinie, ihre Umsetzung in Deutschland sowie über weitere Hintergründe zum Thema.
Jeder Person und jedem Unternehmen steht es schon heute frei, Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu erbringen, unabhängig von Wohnort oder Firmensitz. Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs sind nach EG-Vertrag explizit verboten. Die geplante Dienstleistungsrichtlinie soll Verbrauchern, Kunden und Dienstleistern helfen, von dieser Freiheit künftig leichter Gebrauch zu machen.
Auch heute schon hat jeder Wirtschaftsbeteiligte (Personen und Unternehmen) in der EU das Recht, auf Dauer geschäftlich in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten tätig zu werden.
Die neue Dienstleistungsrichtlinie soll die hierfür geltenden Verfahren weiter vereinfachen
Die Richtlinie gibt den Mitgliedstaaten Zeit bis Ende 2009, um die erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen zu treffen. In Rheinland-Pfalz befasst sich die Arbeitsgruppe staatlich/kommunales e-Government mit der rechtzeitigen Umsetzung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Die Dienstleistungsrichtlinie können Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter diesen Link ansehen.