Wirtschaft

    Herzlich Willkommen bei der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal


    Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

     

    Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln.  Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.

     

    Unsere Aufgabenschwerpunkte:

    •  Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
    • Unternehmensbestandspflege
    • Vermittlung von Gewerbegrundstücken und  -immobilien
    • Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
    • Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative

     

    Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!


    Ihre Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:

     

    / Hausnummernvergabe

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Tina Therre

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-2.03
    Rathausstraße 14
    66914 Waldmohr Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Rechtsgrundlage

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