Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Lagepläne
Zuständige Mitarbeiter
Herr Stefan Bauer
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-2.05Rathausstraße 14
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Fachbereichsleiter (Verwaltungsleitung)
Frau Johanna Rindt
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-2.06Rathausstraße 3
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Tina Therre
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-2.03Rathausstraße 14
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Bianca Weigel
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-2.03Rathausstraße 14
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für die Genehmigung Ihres Bauvorhabens benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Dafür ist ein Bauantrag nach den Vorgaben der Rheinland-Pfälzischen Bauordnung bei der entsprechenden Baugenehmigungsbehörde (Stadt oder Gemeinde oder Landkreis) zu stellen. Mit diesem Bauantrag ist, soweit erforderlich, nach der Bauunterlagenprüfverordnung(BauuntPrüfVO) ein Lageplan einzureichen.
Der Liegenschaftsplan besteht aus einem aktuellen Auszug aus der Liegenschaftskarte, der in der Regel nicht älter als zwei Jahre sein soll. Der Maßstab beträgt im Regelfall 1:1000. Kleinere Maßstäbe sind nur zulässig, wenn die Darstellung hinreichend klar ist. Der Liegenschaftsplan muss außer dem Baugrundstück die benachbarten und die sonstigen für die öffentlich-rechtliche Beurteilung bedeutsamen umliegenden Grundstücke sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen enthalten.
Der Liegenschaftsplan ist durch folgende Angaben zu ergänzen, soweit sie zur Beurteilung des Bauvorhabens notwendig sind:
a) Maßstabsgerechte Eintragung des Bauvorhabens mit Angabe der Außenmaße und der Vermaßung auf dem Grundstück,
b) Flurstücks- und Eigentümerverzeichnis für das Baugrundstück und die Nachbargrund¬stücke. Es enthält die Bezeichnung der Grundstücke im Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie Angaben zu weiteren Grundstückseigenschaften und den Eigentumsverhältnissen,
c) Ortsvergleich für das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke. Gegenstand des Ortsvergleichs ist eine Überprüfung, ob im Auszug aus der Liegenschaftskarte alle relevanten baulichen Anlagen dargestellt sind. Fehlende Objekte werden vor Ort erfasst und in den Auszug aus der Liegenschaftskarte übernommen und
d) Angaben zur Höhenlage des Baugrundstücks im Verhältnis zu einem lokalen Bezugspunkt, soweit erforderlich zu dem amtlichen Höhenbezugssystem.
Die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises, der Stadt oder der Gemeinde.
Rechtsgrundlage
Rheinland-Pfälzische Bauordnung
Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO)