Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Leichenpass
Zuständige Mitarbeiter
Frau Yvonne Weiß
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-2.06Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
Das Standesamt Ihrer
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
- Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
- Vorlage der Sterbeurkunde
- Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
- evtl. Einbalsamierungsbescheinigung