Wirtschaft

    Herzlich Willkommen bei der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal


    Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

     

    Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln.  Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.

     

    Unsere Aufgabenschwerpunkte:

    •  Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
    • Unternehmensbestandspflege
    • Vermittlung von Gewerbegrundstücken und  -immobilien
    • Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
    • Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative

     

    Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!


    Ihre Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:

     

    / Leichenpass

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Yvonne Weiß

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-2.06
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).

    Voraussetzungen:


    Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.



    An wen muss ich mich wenden?

    Das Standesamt Ihrer

    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung
    Anträge / Formulare
    • Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
    • Vorlage der Sterbeurkunde
    • Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
    • Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
    • evtl. Einbalsamierungsbescheinigung

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Oberes Glantal

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