Wirtschaft

    Herzlich Willkommen bei der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal


    Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

     

    Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln.  Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.

     

    Unsere Aufgabenschwerpunkte:

    •  Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
    • Unternehmensbestandspflege
    • Vermittlung von Gewerbegrundstücken und  -immobilien
    • Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
    • Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative

     

    Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!


    Ihre Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:

     

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Martin Kuntz

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-3.05
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Stellv. Büroleitung und Stellv. Fachbereichsleitung

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

    Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.

    Anträge / Formulare

    Den Antrag für den Wahlschein bei einer Briefwahl stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle. Es kann auch eine andere Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie die Person schriftlich bevollmächtigen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters abgerufen werden.

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