Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Sonderpädagogische Förderung feststellen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.
Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie
- bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
- können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.
Förderschulen
- bieten die Förderschwerpunkte
-- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung,
-- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte)
-- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)
umfassen je nach Förderschwerpunkt
-- die Eingangsstufe der Primarstufe,
-- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,
-- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.
Weitere Informationen finden Sie: