Die Kommunale Kindertagesstätte „Die Wilden Zwerge“ in Dunzweiler sucht eine/n
Erzieher/in (m/w/d)
Es handelt sich um eine sofort besetzbare Stelle zur längerfristigen Vertretung einer Mitarbeiterin während
der Schwangerschafts-/Mutterschutzzeit mit Aussicht auf Weiterbeschäftigung für die Dauer der sich
anschließenden Elternzeit. Die vertragliche Arbeitszeit kann von Teilzeit bis Vollzeit flexibel gestaltet werden.
Wir wünschen uns:
- eine motivierte und zuverlässige Fachkraft mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur Erzieher/in
mit staatlicher Anerkennung
- soziale Kompetenz, Freude und Engagement bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern
- Teamfähigkeit und zugleich die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
- Verantwortungsbewusstsein, Einsatzfreude und Belastbarkeit
- die Bereitschaft auf dienstliche Anforderungen zeitlich flexibel zu regieren
Wir bieten Ihnen:
Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und
beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, wie z. B. betriebliche Zusatzversorgung,
vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt sowie Fortbildungsmöglichkeiten.
Die Ortsgemeinde Dunzweiler bietet außerdem die Möglichkeit des Jobrad-Leasings.
Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerben Sie sich:
Bitte senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung an:
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Fachbereich 1A.2 – Personal
Rathausstr. 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
oder per Email an (bevorzugt als PDF).
Für Fragen steht Ihnen die Leiterin der Kindertagesstätte, Frau Beate Klink (Tel. 06373 / 9918) gerne zur Verfügung.
Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten richtet sich nach der DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.