Zulassungsstelle

    Wichtiger Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle!


    Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle ist aktuell nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.


    Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle (Außenstelle in Schönenberg-Kübelberg) ist nur mit Termin möglich. 

    Termine können unter den Telefonnummer 06373-504-216 oder -217 vereinbart werden.


    Weiterhin steht Ihnen für sämtliche Zulassungsvorgänge auch die Hauptstelle bei der Kreisverwaltung Kusel zur Verfügung. Termine bei der Hauptstelle können unter www.landkreis-kusel.de oder telefonisch (06381-424-0) vereinbart werden.


    / Hilfe bei Wohnungsproblemen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Mietrückstände


    Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.


    Mietkaution


    Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.



    Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


    siehe auch:



    Wohngeld

    Wohnungsberechtigungsbescheinigung

    An wen muss ich mich wenden?
    • Stadtverwaltung
    • Kreisverwaltung
    • Arbeitsgemeinschaft nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Sozialgesetzbuch

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