Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle ist aktuell nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle (Außenstelle in Schönenberg-Kübelberg) ist nur mit Termin möglich.
Termine können unter den Telefonnummer 06373-504-216 oder -217 vereinbart werden.
Weiterhin steht Ihnen für sämtliche Zulassungsvorgänge auch die Hauptstelle bei der Kreisverwaltung Kusel zur Verfügung. Termine bei der Hauptstelle können unter www.landkreis-kusel.de oder telefonisch (06381-424-0) vereinbart werden.
⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeiter
Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeiter
Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Herr Torsten Rudolph
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Galina Tarasenko
Postadresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
- gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): EUR 22,80
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde