Zulassungsstelle

    Wichtiger Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle!


    Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle ist aktuell nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.


    Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle (Außenstelle in Schönenberg-Kübelberg) ist nur mit Termin möglich. 

    Termine können unter den Telefonnummer 06373-504-216 oder -217 vereinbart werden.


    Weiterhin steht Ihnen für sämtliche Zulassungsvorgänge auch die Hauptstelle bei der Kreisverwaltung Kusel zur Verfügung. Termine bei der Hauptstelle können unter www.landkreis-kusel.de oder telefonisch (06381-424-0) vereinbart werden.


    / Kfz: Versicherungsschutz

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anja Mootz

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Bianca Müller

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

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    Frau Galina Tarasenko

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet eine Kfz-Versicherung abzuschließen und diese solange aufrecht zu erhalten wie das Fahrzeug für den Verkehr zugelassen ist.

    Die Prämien errechnen sich aus folgenden statistischen Merkmalen:

    • der Typklasse des Fahrzeuges
    • der Regionalklasse des Wohnortes oder Betriebssitzes des eingetragenen Halters
    • der Schadensfreiheitsstufe

    Außerdem werden von den Versicherungen vielfach weitere Merkmale bei der Berechnung der Prämie berücksichtigt, wie z.B:

    • Alter des Versicherungsnehmers / Fahrers
    • Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis des Versicherungsnehmers und/oder Fahrers
    • Alter des Fahrzeuges bei Zulassung auf Versicherungsnehmer, Zeitwert und/oder Neuwert des Fahrzeuges
    • jährliche Fahrleistung
    • Eintragungen im Verkehrszentralregister Flensburg

    Wenn Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug, zum Beispiel bei Brand oder Diebstahl, versichern möchten, können Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen.

    Eine Vollkaskoversicherung übernimmt hingegen auch selbstverschuldete Schäden am Fahrzeug und auch die Schäden, die mutwillig oder böswillig entstanden sind. Es gibt unterschiedliche Versicherungsanbieter mit verschiedenen Tarifen.

    Es wird empfohlen, sich hinsichtlich des für Ihr Fahrzeug sinnvollen Versicherungsschutzes von der Versicherungsgesellschaft, mit der Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen möchten, gründlich beraten zu lassen.

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