Zulassungsstelle

    Wichtiger Hinweis der Kfz-Zulassungsstelle!


    Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle ist aktuell nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich.


    Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle (Außenstelle in Schönenberg-Kübelberg) ist nur mit Termin möglich. 

    Termine können unter den Telefonnummer 06373-504-216 oder -217 vereinbart werden.


    Weiterhin steht Ihnen für sämtliche Zulassungsvorgänge auch die Hauptstelle bei der Kreisverwaltung Kusel zur Verfügung. Termine bei der Hauptstelle können unter www.landkreis-kusel.de oder telefonisch (06381-424-0) vereinbart werden.


    / Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anja Mootz

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Bianca Müller

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

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    Frau Galina Tarasenko

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Verfügungsberechtigung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil II. Sie stellt jedoch kein Eigentumsnachweis dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument.

    Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugbrief bestehen, bleibt dieser gültig.

    Rechtsgrundlage

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