Informationen


    02.04.2024 - Das Friedhofsamt informiert: 

    Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte


    An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte,

     

    aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden und Stadt, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fachlich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden.


    Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden.

     

    Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der

    VG Oberes Glantal können Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen.

     

    Ihre Friedhofsverwaltung


    02.04.2024 - Das Friedhofsamt informiert über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll:


    Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal werden dringend gebeten, den bei der Grabpflege entstehenden Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/organische Müll soll bitte in den ebenfalls bereitgestellten Restmüllbehälter entsorgt werden.

     

    Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nutzungsberechtigten keine Trennung vornehmen und die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der Entsorgung leisten müssen. Wir bitten Sie, Ihrer Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Trennung bei der Müllentsorgung vorzunehmen.

    Vielen Dank!

     

    Ihre Friedhofsverwaltung


    09.05.2023 - Wahnwegen - Abräumen von Grabstätten auf dem Gemeindefriedhof

    Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Ortsgemeinde beabsichtigt, auch in diesem Jahr wieder ein Container zum Abräumen von Grabstätten, in den Kalenderwochen 22 bis 24 auf dem Friedhof aufzustellen. Um entsprechenden Bedarf feststellen zu können, bitte ich dies bei dem Beigeordneten Karl Dieter Strauß, oder bei unserem Gemeindearbeiter Gerd Bettinger anzumelden.

    Ich kann Ihnen, wie in den Vorjahren, zwei Möglichkeiten anbieten:

    1. Sie räumen als Nutzungsberechtigte/r das Grab selbst ab. Hierfür wird die Gemeinde auf dem Friedhof einen Container aufstellen lassen, in den Sie gegen eine Gebühr von 25,00 Euro den Grabstein, die Einfassung und eine evtl. Abdeckplatte entsorgen können. Weitere Kosten entstehen Ihnen in diesem Falle nicht.
    2. Wenn Sie dies nicht wollen bzw. nicht können, kann auch der Gemeindearbeiter die Arbeiten für Sie ausführen. Für diesen Fall muss eine Gebühr in Höhe von 170,00 Euro für Kinder, Einzel- und Urnengrabstätten bzw. 220,00 Euro für Doppelgräber erhoben werden.

    Besteht aus verschiedenen Gründen der Wunsch, eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhefrist (Mindestruhefrist lt. Gesetz = 15 Jahre, lt. Friedhofssatzung = 25 Jahre) abzuräumen, kann dies unter Angabe der besonderen Gründe bei der Ortsgemeinde beantragt werden. Ein Grund kann z.B. das Alter oder gesundheitliche Probleme des Nutzungsberechtigten sein, wenn gleichzeitig kein anderer Angehöriger zur weiteren Grabpflege bereit ist.

    Wenn also eine Grabstätte abgeräumt werden soll, melden Sie sich bei mir oder unserem Gemeindearbeiter Gerd Bettinger. Alle offenen Fragen können dann noch geklärt werden.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    René Morgenstern

    Ortsbürgermeister


    24.02.2023 - Das Friedhofsamt informiert

    Der Frühling und die damit verbundene Pflege der Rasen- und Baumgrabstätten stehen vor der Tür. Wir bitten daher die Bürgerinnen und Bürger, welche Nutzungsberechtigte einer solchen Grabstätte sind, in den kommenden Tagen den über die Wintermonate aufgelegten Grabschmuck wieder zu entfernen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Ihre Friedhofsverwaltung


    16.01.2023 - Das Friedhofsamt informiert über ordnungsgemäß zu entsorgenden Müll

    Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf den Friedhöfen innerhalb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal werden dringend gebeten, den bei der Grabpflege entstehenden Müll ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Der nicht pflanzliche/organische Müll soll bitte in den ebenfalls bereitgestellten Restmüllbehälter entsorgt werden.

     

    Leider kommt es immer häufiger vor, dass die Nutzungsberechtigten keine Trennung vornehmen und die Ortsgemeinden deswegen Mehrarbeit bei der Entsorgung leisten müssen. Wir bitten Sie, Ihrer Ortsgemeinde und der Umwelt zuliebe, eine Trennung bei der Müllentsorgung vorzunehmen. Vielen Dank!


    16.01.2023 - Errichtung von Grabmalen bzw. alle baulichen Änderungen an einer Grabstätte

    An die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte, aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass gemäß den gültigen Friedhofssatzungen der einzelnen Ortsgemeinden und Stadt, jede bauliche Veränderung einer Grabstätte (auch die Errichtung von Grabmalen) der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedürfen. Diese baulichen Veränderungen einer Grabstätte dürfen von fachlich qualifizierten Gewerbetreibenden ausgeführt werden.

     

    Ohne Genehmigung aufgestellte Grabmale, Grababdeckungen, Einfassungen, Einfriedungen u. ä. können auf Kosten des oder der Verpflichteten (§9 BestG) bzw. des Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Nicht genehmigte bauliche Änderungen an einer Grabstätte können auch ggf. mit einer Geldbuße geahndet werden.

     

    Die jeweiligen Satzungsregelungen aller Ortsgemeinden der VG Oberes Glantal können Sie beim Friedhofsamt (06373/504-203) erfragen oder auf unserer Homepage (www.vgog.de) unter der Rubrik Rathaus/Satzungen nachlesen.


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